EU Streitschlichtungsplattform abgeschaltet – so bleibst du als neurodivergenter Coach entspannt

EU Streitschlichtungsplattform abgeschaltet – so bleibst du als neurodivergenter Coach entspannt
Teilen oder merken

Du hast eine Website? Dann betrifft dich das. Seit dem 20. Juli 2025 ist die bekannte Online-Streitschlichtungsplattform der EU (OS‑Plattform) abgeschaltet. Damit entfällt die Pflicht, den entsprechenden Link im Impressum, in AGB und in E‑Mail-Signaturen zu führen. Ab dem 21. Juli 2025 wird ein verbleibender Link sogar rechtlich als irreführend angesehen und kann Abmahnungen nach sich ziehen.

Was ist passiert – in Kürze

Früher war dieser Link Pflicht in fast jedem Impressum:

„Plattform der EU‑Kommission zur Online‑Streitbeilegung https://ec.europa.eu/consumers/odr“

Die OS-Plattform wurde endgültig abgeschaltet. Ab dem 21. Juli darf dieser Link nicht mehr auf Websites erscheinen. Bleibt er stehen, gilt er als irreführend und kann abgemahnt werden.

Warum keine Panik nötig ist

Die Änderung ist klein, klar und leicht umzusetzen. Sie betrifft viele Coaches, aber es besteht kein Grund für Hektik. Solche Anpassungen gehören zum normalen „Pflegeprogramm“ einer Website.

Gerade für neurodivergente Coaches, die sehr sensibel auf solche Meldungen reagieren oder schnell ins Detail gehen, gilt: Nimm dir Zeit, plane klare Schritte, und arbeite in deinem eigenen Rhythmus.

Wo du prüfen solltest

Die typischen Stellen, an denen der OS-Link hinterlegt sein könnte:

  • Impressum der Website
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Footer der Website
  • E-Mail-Signaturen
  • Online-Plattformen wie Ablefy, Shopify oder Digistore

 

Wenn du den Link findest: löschen. Wenn nicht, ist alles in Ordnung.

Nationale Informationspflicht bleibt bestehen

Auch wenn die OS-Plattform entfällt, bleibt die Pflicht nach § 36 VSBG bestehen, zu erklären, ob du bereit oder verpflichtet bist, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Ein üblicher Standardtext ist:

„Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.“

Sonderfall Unterlassungserklärung

Falls du in der Vergangenheit zu diesem Link eine Unterlassungserklärung unterschrieben hast, gilt sie weiterhin. Sie endet nicht automatisch mit der Abschaltung der Plattform. Prüfe gegebenenfalls mit einem Anwalt, ob du sie aktiv kündigen musst.

Neurodivergente Perspektive: Gelassen bleiben

Diese Art von Rechtsänderung ist ein gutes Übungsfeld, um Gelassenheit zu kultivieren:

  • Sie ist überschaubar.
  • Sie lässt sich in Ruhe umsetzen.
  • Sie ist kein Grund, dich selbst unter Druck zu setzen.

 

Nimm die Änderung als Gelegenheit, dein Impressum zu aktualisieren, und hake das Thema dann bewusst ab.

Coach‑Takeaway: So gehst du künftig entspannt mit Rechtsänderungen um

  • Plane ein oder zwei feste Termine im Jahr, um Impressum und AGB zu prüfen.
  • Arbeite in kurzen Etappen, ohne dich zu überfordern.
  • Erledige diese Aufgaben in deinem Tempo – sie sind Teil der Pflege, nicht Teil einer Dauerpanik.
  • Bleib im Austausch mit anderen Coaches, um gemeinsam wachsam, aber gelassen zu bleiben.

 

Kurz und Knapp

Der OS-Link war Pflicht – jetzt ist er überflüssig. Ein kurzer Check, ein paar Anpassungen, und das Thema ist erledigt. Kein Drama, keine Hektik. Danach kannst du dich wieder auf das konzentrieren, was deine Arbeit wirklich ausmacht.

Ich hoffe, ich habe das Geschenk deiner Zeit verdient.

Sonnige Grüße
von Anne

Lies auch:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mehr zum Thema